QualitÄt-unsere Pflicht

 

RISIKEN UND VORBEUGUNGSMAßNAHMEN FÜR DIE BE-UND ENTLADUNG UND DIE LAGERUNG VON
SAS, PREFABRICADOS DE HORMIGÓN S.A. PRODUKTEN.

Bestandteile.
Gabelstapler.

  • Überprüfen Sie anhand der Gerätekennzeichnung, daß die Belastungskapazität in keinem Falle unter 2000kg liegt.
  • Mindestlänge der Gabeln: 1100mm.
  • Mindestabstand zwischen den Gabeln: 500 mm.
  • Der Boden, auf dem die Gabelstapler fahren, sollte eben, stabil, frei von Schlaglöchern, Gegenständen und Hindernissen, als auch ohne jegliche rutschige Substanz sein.
  • Geschwindigkeiten über 10 km/h sind bei beladenen Gabelstaplern verboten. Die Ladung darf nicht höher als 20 cm über dem Boden verharren. Der Mast muß dabei immer so weit als möglich nach hinten geneigt sein.
LKW mit Ladekran.
  • Überprüfen Sie anhand der Ladungsanzeige des Gerätes, daß in keinem Falle die Maximalgewichte und –abstände überschritten werden.
  • Von der Kommandostelle aus, kann der Arbeiter jederzeit die Beladung überwachen. Im Falle, daß dies nicht möglich wäre, würde die Beladung mit Hilfe von einem oder mehreren entsprechend gekennzeichneten Arbeitern, die die Zeichensprache beherrschen, erfolgen.
Turmkran.
  • In keinem Falle sollten die an der Ladungsanzeige des Gerätes angegebenen Abstände überschritten werden.
  • Von der Kommandostelle aus, kann der Arbeiter jederzeit die Beladung überwachen. Im Falle, daß dies nicht möglich wäre, würde die Beladung mit Hilfe von einem oder mehreren entsprechend gekennzeichneten Arbeitern, die die Zeichensprache beherrschen, erfolgen.
Be- und Entladung
Was man nie machen sollte:
  • Be- oder entladen der Paletten mit Ketten oder Schlingen.
  • Be- oder entladen von kaputten oder beschädigten Paletten.
  • Paletten mit schwacher oder schlaffer Plastikfolie oder Eisenband verpacken.
  • Paletten gegeneinander reiben. In keinem Falle darf die Ladung auf den Paletten gestoßen oder gezogen werden.
  • Die Be- und Entladung muß bei Windgeschwindigkeiten über 60 km/h unterbrochen werden.
  • Der Aufenthalt unter der Be- und Entladungszone ist verboten.
  • Die Paletten dürfen nicht schräg gelagert werden, sondern müssen immer komplett waagrecht liegen.
Lagerung und Stauung.
  • Der Boden, auf dem sowohl die Be- und Entladung als auch die Stauung/ erfolgt, muß in perfektem Zustand sein. Außerdem sollte er Ladungen nicht unter 2500 kg/m2 ertragen können.
  • Es dürfen nicht mehr als drei Paletten übereinander gestapelt werden. Manche Produkte dürfen, gemäß der Verpackungskennzeichnung, nicht hochgehoben werden. Die Spezialpaletten dürfen in keinem Falle gestapelt werden.

Eigenschaften der für die Be –und Entladung, Stauung und Lagerung verantwortlichen Personen.
  • Die Gerätebenützung für die Be- und Entladung, Stauung und Lagerung der Ladung ist denjenigen befähigten Personen vorbehalten, die das für die Ausführung dieser Funktion nötige Wissen und die jeweilige Information besitzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den technischen SAS- Kundendienst.

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