RISIKEN UND VORBEUGUNGSMAßNAHMEN
FÜR DIE BE-UND ENTLADUNG UND DIE LAGERUNG VON
SAS,
PREFABRICADOS DE HORMIGÓN S.A. PRODUKTEN.
Bestandteile.
Gabelstapler.
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Überprüfen
Sie anhand der Gerätekennzeichnung, daß die Belastungskapazität
in keinem Falle unter 2000kg liegt.
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Mindestlänge
der Gabeln: 1100mm.
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Mindestabstand zwischen
den Gabeln: 500 mm.
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Der Boden, auf dem
die Gabelstapler fahren, sollte eben, stabil, frei von Schlaglöchern,
Gegenständen und Hindernissen, als auch ohne jegliche rutschige
Substanz sein.
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Geschwindigkeiten
über 10 km/h sind bei beladenen Gabelstaplern verboten.
Die Ladung darf nicht höher als 20 cm über dem Boden
verharren. Der Mast muß dabei immer so weit als möglich
nach hinten geneigt sein.
LKW mit Ladekran.
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Überprüfen
Sie anhand der Ladungsanzeige des Gerätes, daß in
keinem Falle die Maximalgewichte und –abstände überschritten
werden.
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Von der Kommandostelle
aus, kann der Arbeiter jederzeit die Beladung überwachen.
Im Falle, daß dies nicht möglich wäre, würde
die Beladung mit Hilfe von einem oder mehreren entsprechend
gekennzeichneten Arbeitern, die die Zeichensprache beherrschen,
erfolgen.
Turmkran.
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In keinem Falle sollten
die an der Ladungsanzeige des Gerätes angegebenen Abstände
überschritten werden.
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Von der Kommandostelle
aus, kann der Arbeiter jederzeit die Beladung überwachen.
Im Falle, daß dies nicht möglich wäre, würde
die Beladung mit Hilfe von einem oder mehreren entsprechend
gekennzeichneten Arbeitern, die die Zeichensprache beherrschen,
erfolgen.
Be- und Entladung
Was man nie machen sollte:
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Be- oder entladen
der Paletten mit Ketten oder Schlingen.
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Be- oder entladen
von kaputten oder beschädigten Paletten.
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Paletten mit schwacher
oder schlaffer Plastikfolie oder Eisenband verpacken.
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Paletten gegeneinander
reiben. In keinem Falle darf die Ladung auf den Paletten gestoßen
oder gezogen werden.
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Die Be- und Entladung
muß bei Windgeschwindigkeiten über 60 km/h unterbrochen
werden.
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Der Aufenthalt unter
der Be- und Entladungszone ist verboten.
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Die Paletten dürfen
nicht schräg gelagert werden, sondern müssen immer
komplett waagrecht liegen.
Lagerung und Stauung.
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Der Boden, auf dem
sowohl die Be- und Entladung als auch die Stauung/ erfolgt,
muß in perfektem Zustand sein. Außerdem sollte er
Ladungen nicht unter 2500 kg/m2 ertragen können.
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Es dürfen nicht
mehr als drei Paletten übereinander gestapelt werden. Manche
Produkte dürfen, gemäß der Verpackungskennzeichnung,
nicht hochgehoben werden. Die Spezialpaletten dürfen in
keinem Falle gestapelt werden.
Eigenschaften der für die Be –und
Entladung, Stauung und Lagerung verantwortlichen Personen.
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Die Gerätebenützung
für die Be- und Entladung, Stauung und Lagerung der Ladung
ist denjenigen befähigten Personen vorbehalten, die das
für die Ausführung dieser Funktion nötige Wissen
und die jeweilige Information besitzen. Bei Fragen wenden Sie
sich bitte an den technischen SAS- Kundendienst.
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